Elternbeirat
Gemeinsam und effektiv!
Um unsere Kinder am besten fördern zu können erstellen wir mit den Eltern zusammen einen Förderplan. Dabei besprechen wir, wo die Stärken und Schwächen der Kinder liegen und wie wir diese fördern oder gegebenenfalls korrigieren können. Wir arbeiten offen mit den Eltern zusammen. Dabei ist es wichtig immer transparent zu bleiben. Die Eltern sollen sehen wie wir arbeiten. Sie werden über alle wichtigen Ereignisse informiert und gegebenenfalls auch in die Entscheidungen mit eingebunden. Wir versuchen immer Gesprächsbereit zu sein, ob für ein so genanntes „Tür und Angel“ Gespräch, am Telefon oder mit Termin in der Einrichtung. Dort werden Sorgen, Ängste oder Probleme besprochen, die die Eltern haben.
Der Elternrat
Die Eltern wählen zum Beginn des Kindergartenjahres auf der Elternvollversammlung ihre Vertreter. Pro Gruppe einen Ersten und einen Stellvertreter/in. Diese sind für die Belange und Wünsche der Erziehungsberechtigten, des Trägers und des Personals zuständig. Wenn es Missverständnisse oder Kritik gibt, sollen sie vermitteln. Er arbeitet mit dem Träger und dem pädagogischen Personal vertrauensvoll zusammen. Er ist vom Träger über alle wesentlichen Fragen, die die Einrichtung betreffen, zu informieren. Der Elternrat ist vor der Einstellung und arbeitgeberseitigen ordentlichen Kündigungen von pädagogisch tätigen Kräften mit Ausnahme von Aushilfskräften, sowie bei der Festlegung von Öffnungszeiten anzuhören. Über eine außerordentliche Kündigung ist er zu unterrichten. Alle Personalangelegenheiten sind unter Beachtung der Kirchlichen Datenschutzordnung (KDO) in ihrer jeweils geltenden Fassung vertraulich. Hat der Elternrat gegen eine ordentlichen Kündigung oder eine Einstellung bedenken, so hat er diese dem Träger innerhalb einer Woche nach der Information durch den Träger schriftlich mitzuteilen. Der Elternrat kann Vertreter des Trägers, des pädagogischen Personals oder andere Fachleute zu seiner Beratung einladen. Er kann aus seiner Mitte einen Sprecher wählen, der auch zu Sitzungen einlädt. Er ist zur Einladung verpflichtet, wenn mindestens ein Mitglied des Elternrates dies unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt. Wenn kein Sprecher gewählt ist, steht jedem Mitglied das Recht der Einladung zu. Die Mitgliedschaft im Elternrat endet, wenn das Kind des Erziehungsberechtigten die Einrichtung nicht mehr besucht. In diesem Fall, oder wenn ein Mitglied des Elternrats vor Ablauf der Wahlzeit aus anderen Gründen ausscheidet, oder an der Wahrnehmung seiner Aufgaben gehindert ist, tritt an seiner Stelle das gewählte stellvertretende Mitglied. Der Elternrat übt seine Tätigkeit nach Ablauf der Wahlzeit bis zum Zusammentreten des neu gewählten Elternrats aus.
Der Elternrat organisiert alleine oder mit uns verschiedene Veranstaltungen.
Diese wären z. B.:
v Kleiderbörse
v Kinderaustausch
v Waffel backen nach dem Ostermontagsgottesdienst
v Fußballturnier
v Helfer bei Festen usw.
Wenn wir Hilfe brauchen, unterstützt uns der Elternrat oder organisiert aus der Elternschaft Helfer. Sie haben immer ein offenes Ohr für uns und unsere Probleme. Sie bauen uns auf, wenn wir es brauchen, kritisieren uns, wenn es notwendig ist und unterstützen uns in ihren Möglichkeiten.
Der Rat der Tageseinrichtungen
Die beiden ersten Vertreter des Elternrates sitzen mit im Rat der Tageseinrichtungen. Der Rat der Tageseinrichtungen setzt sich in unserem Fall aus 2 Elternvertretern, 2 Gruppenleitungen, der Leitung und 2 Trägervertretern zusammen. Zuerst wählt er einen Vorsitzenden und einen Schriftführer. Der Rat der Tageseinrichtung hat insbesondere die Aufgabe, die Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit zu beraten, sich um die erforderliche räumliche, sachliche und personelle Ausstattung zu bemühen, Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung zu vereinbaren, die jährlichen Schließungszeiten in den Sommerferien zu beschließen und die Erziehungsberechtigten umfassend zu informieren und an der Willensbildung zu beteiligen.