Elternbeirat
Gemeinsam (nur) effektiv!
Um unsere Kinder am besten fördern zu können sitzen wir regelmäßig mit den Eltern zusammen und tauschen uns über den Entwicklungsstand aus. Dabei besprechen wir, wie sie ihr Kind sehen / erleben, wo die Stärken und Schwächen der Kinder liegen und wie wir diese fördern können. Wir arbeiten offen mit den Eltern zusammen. Dabei ist es wichtig immer transparent zu bleiben. Die Eltern sollen sehen wie wir arbeiten und unser Handeln nachvollziehbar sein. Sie werden über alle wichtigen Ereignisse informiert und in die Prozesse mit eingebunden. Wir sind immer Gesprächsbereit, ob für ein so genanntes „Tür und Angel“ Gespräch, am Telefon oder mit Termin in der Einrichtung. Dort werden Anliegen, Sorgen, Ängste oder Probleme besprochen, die die Eltern haben. Unser Vorgehen ist immer Lösungsorientiert & nicht wertend. Eine Empfindung der Eltern steht und hat erst mal seine Berechtigung. Gemeinsam wird dann nach Lösungen geguckt und versucht einen gemeinsamen Konsens zu finden. Uns ist es wichtig nah an den Familien zu sein, denn die familiäre Situation hat in den meisten Fällen auch auf das Verhalten der Kinder innerhalb der Einrichtung.
Um unsere Arbeit transparent und verständlich zu gestalten, greifen wir neben traditionellen Wegen (Briefe, Aushang, Schaukasten) auf unsere KiTa App, soziale Netzwerke und in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat auf Massagedienste zurück.
Jeder Elternteil / Erziehungsberechtigte hat seine eigene Art Informationen aufzunehmen. Der Eine braucht Papier in der Hand, der Andere liest gerne Aushänge, ein Weiterer plant langfristig über die Jahresplanung, eine Andere braucht eine Nachricht über die KiTa App, eine Andere freut sich über eine Erinnerungsnachricht vom Elternbeirat in der Eltern-Whats App-Gruppe (sind wir nicht dran beteiligt!) und wieder andere freuen sich über einen Bericht bei unseren Sozialnetzwerken. Wenn Eltern für gemeinsame Planungen oder Gespräche (z.B. Abschlusseltern oder Förderverein, Kurse) stellen wir zu jeder Zeit Räumlichkeiten zur Verfügung.
Der Elternbeirat
Die Eltern wählen zum Beginn des Kindergartenjahres auf der Elternvollversammlung ihre Vertreter. Im besten Falle pro Gruppe einen Ersten*innen und einen Stellvertreter*innen. Falls dies nicht funktioniert, aus der Gesamtelternschaft. Diese sind für die Belange und Wünsche der Erziehungsberechtigten zuständig und fungieren als Bindeglied zwischen Eltern, Träger und Personal. Wenn es Missverständnisse oder Kritik gibt, können sie vermitteln. Er arbeitet mit dem Träger und dem pädagogischen Personal vertrauensvoll zusammen. Er ist vom Träger über alle wesentlichen Fragen, die die Einrichtung betreffen, zu informieren. Der Elternbeirat ist vor der Einstellung und arbeitgeberseitigen ordentlichen Kündigungen von pädagogisch tätigen Kräften mit Ausnahme von Aushilfskräften, sowie bei der Festlegung von Öffnungszeiten anzuhören. Über eine außerordentliche Kündigung ist er zu unterrichten. Alle Personalangelegenheiten sind unter Beachtung der Kirchlichen Datenschutzordnung (KDO) in ihrer jeweils geltenden Fassung vertraulich. Hat der Elternrat gegen eine ordentlichen Kündigung oder eine Einstellung bedenken, so hat er diese dem Träger innerhalb einer Woche nach der Information durch den Träger schriftlich mitzuteilen. Der Elternrat kann Vertreter des Trägers, des pädagogischen Personals oder andere Fachleute zu seiner Beratung einladen. Er kann aus seiner Mitte einen Sprecher wählen, der auch zu Sitzungen einlädt. Er ist zur Einladung verpflichtet, wenn mindestens ein Mitglied des Elternrates dies unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt. Wenn kein Sprecher gewählt ist, steht jedem Mitglied das Recht der Einladung zu. Die Mitgliedschaft im Elternbeirat endet, wenn das Kind des Erziehungsberechtigten die Einrichtung nicht mehr besucht. In diesem Fall, oder wenn ein Mitglied des Elternrats vor Ablauf der Wahlzeit aus anderen Gründen ausscheidet, oder an der Wahrnehmung seiner Aufgaben gehindert ist, tritt an seiner Stelle das gewählte stellvertretende Mitglied. Wenn das KiTa Jahr endet und das Kind des Mitgliedes weiterhin in der KiTa ist, übt er seine Tätigkeit nach Ablauf der Wahlzeit bis zum Zusammentreten des neu gewählten Elternrats aus. Die Leitung setzt sich an festgelegten Terminen einmal im Monat zusammen und bespricht alle relevanten Themen, aktuelle Beschwerden und Maßnahmen, sowie anstehende Aktionen.
Der Elternrat organisiert alleine oder mit uns verschiedene Veranstaltungen, wie z. B.:
(dies sind nur Beispiele und können im Jahr oder von Jahr zu Jahr variieren, je nach Wünschen des Elternbeirat, Möglichkeiten des Elternbeirates oder der Elternschaft)
v Kleiderbörse / Flohmarkt
v Das Elterncafe
v Eltern Party
v Eltern Kind Zelten
v Erntedankfest / Weihnachtsmarkt/Adventssingen
v Waffel backen in der Gemeinde
v Fußballturnier
v Veranstaltungen, Feste nach Wunsch
v Helfer bei Festen usw.
Der Rat der Tageseinrichtungen
Die beiden ersten Vertreter des Elternbeirates sitzen mit im Rat der Tageseinrichtungen. Der Rat der Tageseinrichtungen setzt sich in unserem Fall aus 3 Elternvertretern, 3 Gruppenleitungen, der Leitung und 2 Trägervertretern zusammen. Wichtig ist immer eine paritätisches Gleichgewicht bei Abstimmungen zu behalten. Zuerst wählt er einen Vorsitzenden und einen Schriftführer. Der Rat der Tageseinrichtung hat insbesondere die Aufgabe, die Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit zu beraten, sich um die erforderliche räumliche, sachliche und personelle Ausstattung zu bemühen, Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung zu vereinbaren, die jährlichen Schließungszeiten in den Sommerferien zu beschließen und die Erziehungsberechtigten umfassend zu informieren und an der Willensbildung zu beteiligen.




