Inklusion
Unser christliches Leitbild lässt uns jeden Menschen so annehmen wie er ist, gleich seines Geschlechts, seiner Ausrichtung, Begabungen oder Einschränkungen. Aus diesem Gedanken heraus betreuen wir seit 2004 Kinder mit und ohne Behinderungen oder drohender Behinderung in unserer Einrichtung zusammen. Das voneinander lernen und zusammenleben nimmt dabei einen großen Teil ein. Eine intensive Beratung mit den Eltern findet bereits im Vorfeld oder als bald statt, um die Wünsche, Erwartungen und Ziele zu klären. Zusätzlich werden die Fördermöglichkeiten mit den Förderstellen erörtert (unter der Voraussetzung das die Eltern einem Austausch zugestimmt haben!).
Sollten im Laufe der Zeit, Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung bei einem Kind vorliegen oder aufkommen, werden umgehend die Eltern informiert und es werden ausführliche Gespräche und Beratungen stattfinden. Im Anschluss einer Diagnostik helfen wir den Eltern bei der Beantragung der Anerkennung des Kindes zur Zugehörigkeit dies Personenkreis Basisleistung 1 nach SGB IX, sowie (nur bei Bedarf) einer Zusatzkraft Anlage 1 zu §19 KiBiz
Vor Schuleintritt beraten wir die Eltern ob eine weitere Begleitung für die Schule sinnvoll erscheint und unterstützen bei der neuen Beantragung. Hier muss der Antrag zunächst beim Amt für soziales und Wohnen beantragen werden, da ab der ersten Klasse dieses zuständig ist. Sollte eine Inklusionskraft das Kind auch in der Schule weiterhin begleiten, helfen wir den Eltern auch hierbei die Anträge zu stellen.
Wir unterstützen Eltern bei der Beantragung von Iklusionskräften und heilpädagogischen Leistungen. In der Regel werden diese durch den LVR und LWL finanziert, und mit den verschiedenen Anbietern abgestimmt. Es wird dafür nicht mehr eine spezielle Diagnostik durch das SPZ benötigt bzw. ausgeführt, es ist ausreichend für die Beantragung (beim SPZ) eine Stellungnahme vom behandelnden Kinderarzt oder einem Kinderärztezentrum wie dem AZKJP.
Um die Kinder optimal zu fördern und das mögliche Potenzial dem Kind möglich zu machen, ist eine enge Zusammenarbeit von Team, Eltern, Fachleuten und dem Kind zwingend erforderlich. Das Mitbestimmungsrecht wird allen Kindern (mit ihren Möglichkeiten) möglich gemacht. So achten wir darauf, ob die Basis zwischen der Kolleg*innen oder dem Integrationshelfer*innen passt und organisieren ansonsten eine Alternative. Auch die Alltagswünsche und Bedürfnisse, wie z.B. in welchem Spielbereich das Kind spielen möchte, wird von uns beobachtet und die Kinder unterstützt.
Wir vertreten den pädagogischen Ansatz, dass Kinder mit und ohne Behinderung über das miteinander Spielen und gemeinsame Erleben, lernen miteinander zu leben. Sie sollen voneinander lernen und gemeinsam den Alltag erleben und meistern. Wir bieten Kindern, mit und ohne Behinderung einen sicheren Rahmen und ein sicheres Umfeld, wo sie sich jederzeit an Vertrauenspersonen wenden können oder sich zurückziehen dürfen. Jedes Kind wird von uns individuell beobachtet und behandelt. Gemäß seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten werden dementsprechend auch Aufgaben, Spiele, Bastelarbeiten etc. angepasst, sodass alle Kinder gemeinsam auch Erfolgserlebnisse erleben. Es ist das Ziel unsere Kinder auf ein Leben und Teilhabe in der Gemeinschaft und Gesellschaft vorbereiten. Dazu gehört auch die Selbstbestimmung jener mit Beeinträchtigungen. Zudem möchten wir die Kinder auf ein unabhängiges, freies selbständiges und selbstbestimmtes Leben vorbereiten.
Der Begriff der Inklusion umfasst ein breites Feld und bedeutet, offen für neue Wege zu sein.




